März 2025
Im Zuge der Fassadenarbeiten wird bei Ihnen in der Wohnung ein Wandzuluftelement eingebaut. Dies ist notwendig, da in Ihrem Haus eine zentrale Abluftanlage vorhanden ist und für die ordnungsgemäße Funktion der Lüftungsanlage eine Frischluftnachströmung vorhanden sein muss. Das Zuluftelement besitzt einen stromlosen Sensor, welcher automatisch die benötigte Frischluft durch eine Klappe steuert.
Pro Wohnung ist ein Zuluftelement geplant, bei zweigeschoßigen Wohnungen werden zwei Elemente verbaut. Die Situierung erfolgt jeweils neben einem Fenster in einem Aufenthaltsraum, in einer Höhe von mindestens 2 m, der Bohrungs-durchmesser beträgt ca. 15 cm. Die dazu notwendige Kernbohrung und die Montage werden in einem Zug durchgeführt.
Geplante Durchführung:
- Block 1: April / Mai 2025
- Block 2: Juli / Aug 2025
- Block 3: Nov/Dez 2025
Details entnehmen Sie bitten den Postwurfsendungen und Aushängen in Ihrem Stiegenhaus.