Sanierung
WARUM WIRD
SANIERT?
Die im Jahre 1990 errichtete Wohnhaus-anlage des ÖSW in der Rugierstraße 28 ist in die Jahre gekommen. Unter dem Projektnamen „RUGInnovation“ werden nicht nur Renovierungen durchgeführt, sondern auch innovative Technologien und Methoden integriert, die die Energieeffizienz des Hauses erheblich verbessern.
Für Sie als Mieterinnen und Mieter hat das enorme Vorteile: Erstens, die Kosten für die Sanierung sind gedeckt, es entstehen für Sie als Mieter oder Mieterin keine weiteren finanziellen Mehrkosten. Zweitens, Ihre Energiekosten werden sich dadurch deutlich reduzieren.
Um die Belastung für Sie so gering wie möglich zu halten und damit Sie den größtmöglichen Nutzen haben, werden die Maßnahmen möglichst gleichzeitig durchgeführt.
Ihre Wohnhausanlage wird ein Vorzeige-projekt, das auch eine innovative Energielösung umsetzt. Die Umstellung auf eine Grundwasserwärmepumpe ermöglicht nicht nur das Heizen, sondern auch die Temperierung. Dazu werden Deckenpaneele in den Wohnungen angebracht, um auch im Sommer behagliche Temperaturen zu erreichen.
Ihr Haus wird auch besser gedämmt: an Fassade, Dach und Fenstern. Die umfassende thermische Sanierung hilft dabei, die Wärme zu behalten und den Heizwärmebedarf zu senken. Damit wird ihr Haus fit für die Zukunft.
WAS WIRD
SANIERT?
…Abbruch und Neubau
… Austausch der Lichtkuppeln gegen besser gedämmte Modelle
… der Fassaden mit EPS
… der Keller- und Garagendecken sowie der obersten Geschossdecke mit Hanf / Zellulose
… Erneuerung mit 3-Scheiben Isolierverglasung
… Montage von Raffstores (außer Nordseite)
… Tausch mit 3-Scheiben Isolierverglasung
… Laubengangüberdachung
… Vordächer Hauseingänge
… Blitzschutzanlage
… Fassadenfarbe
… Loggien und Terrassen inkl. Bodenbelag und Geländer
… Aufzüge
… Umstellung von Fernwärme auf Grundwasserwärmepumpe
… Deckenpaneele für die Temperierung im Sommer
… Erneuerung mit 3-Scheiben Isolierverglasung
… Montage von Raffstores (außer Nordseite)
… Tausch mit 3-Scheiben Isolierverglasung
… Laubengangüberdachung
… Vordächer Hauseingänge
… Blitzschutzanlage
… Fassadenfarbe
… Loggien und Terrassen inkl. Bodenbelag und Geländer
… Aufzüge
… Umstellung von Fernwärme auf Grundwasserwärmepumpe
… Deckenpaneele für die Temperierung im Sommer
Timeline
Die Sanierung beginnt im Spätsommer 2024. Die Arbeiten werden etwa 2 Jahre dauern und somit spätestens Ende 2026 abgeschlossen sein.
Die Details zum Ablauf und den einzelnen Sanierungsetappen werden Ihnen im Rahmen des Info-Cafés im April 2024 vorgestellt.
Die ausführenden Firmen sind bemüht, Unannehmlichkeiten wie Lärm, Staub oder Einschränkungen der Gehwege während der Sanierung so gering wie möglich zu halten.
News
Update Fenstertausch
November 2024 Block 1:Fast alle Fenster wurden erfolgreich getauscht, einzelne Wohnungen folgen noch. Block 2:Ab Mitte November werden laufend die Fenster getauscht und bis Ende…
Infopoint
Im Zeitraum der Sanierung wird für die Mieterinnen und Mieter eine Sanierungsinformation durch das Team von wohnbund:consult angeboten. Im Gemeinschaftsraum der Stiege 3 (EG) wird…
Es geht los!
Sehr geehrte Damen und Herren! Ab Herbst kann mit der thermischen Sanierung begonnen werden. In einem ersten Schritt werden die Fenster erneuert, dazu erhalten Sie…
Kontakt
Ihre Meinung als Mieterin und Mieter der Rugierstraße 28 ist uns besonders wichtig!
Bitte nutzen Sie das Kontaktformular, wir werden uns so schnell wie möglich um Ihre Anliegen kümmern.
FAQ
Fragen & Antworten
UPDATES
Ab Herbst 2024 kann mit der thermischen Sanierung begonnen werden. Ein Überblick über die ersten Maßnahmen:
- ab Ende Juli: Fensterausmessen Block 1
- ab Ende Aug: Fensterausmessen Block 2 und Block 3
- ab Ende Sept bis Nov: Fenstertausch Block 1
- ab Nov bis März 2025: Fenstertausch Block 2 und Block 3
- ab Jan/Feb 25: Gerüstaufbau
Aufgrund von vielfachen Mieterwünschen erfolgt bei allen Fenstern und Fenstertüren in den Wohnungen eine Montage von Rollläden (statt Raffstores) als außenliegender Sonnenschutz, ausgenommen jene auf der Nordseite: dort erfolgt nur ein Austausch der bereits vorhandenen Sonnenschutzelemente (Rollläden usw.), für die eine Bewilligung vorliegt.
Es werden flächendeckend bei allen neuen Fenstern und Balkontüren Innenjalousien montiert. So haben Sie auch in der Zeit ohne außenliegenden Sonnenschutz einen Sichtschutz.
KLIMAFITTES ENERGIESYSTEM
Die Montage der Paneele erfolgt auf den Dächern, den neuen Terrassen-Überdachungen, teilweise an den Fassaden, sowie an den Terrassenbrüstungen im Dachgeschoss. Zur Erreichung des Plusenergiestandards wird eine Leistung von 140kWP angestrebt.
Der durch die Photovoltaikanlagen generierte Strom wird vorrangig für den Betrieb der Grundwasser-Wärmepumpe verwendet. Der Strom wird aber auch für die Allgemeinanlagen, wie die Hofbeleuchtung, die Beleuchtung
der Stiegenhäuser und Fahrstühle, der Gegensprechanlagen und sonstiger Haustechnik verwendet.
Die Überdachungen werden alle gartenseitigen Wohnungen betreffen, die derzeit keine Überdachung haben.
Die Grundwasserwärmepumpe bezieht ihre thermische Energie mithilfe zweier Brunnen aus dem Grundwasser. Die gewonnene Energie lässt sich anschließend zum Heizen, zur Warmwasserbereitung oder auch zur Temperierung im Sommer nutzen.
Die Pumpen der Grundwassernutzung sind im Brunnen versenkt und sind von der Oberfläche her nicht hörbar. Die Wärmepumpen im Gebäude stehen im Technikraum und sind schall- und schwingungsentkoppelt aufgestellt und sind somit auch nicht hörbar in den Wohnungsbereichen.
Die Heizkörper bleiben bestehen. Die Handhabung wird sich dadurch verändern. Die Vorlaufzeit für die gewünschte Raumtemperatur wird beim Heizen und Temperieren etwas länger.
Durch die Umstellung auf eine Grundwasserwärmepumpe sind bedeutende Einsparungen bei Ihren Energiekosten sowie eine signifikante Reduzierung der CO2-Emissionen zu erwarten. Diese Effekte werden jedoch nur erzielt, wenn das Haus und das Energiesystem ganzheitlich betrachtet werden und keine isolierten Lösungen umgesetzt werden. Aus diesem Grund wird das ÖSW den Vertrag mit der Fernwärme Wien zentral kündigen, so dass für Sie als Mieter und Mieterin kein weiterer Mehraufwand entsteht.
FASSADEN-DÄMMUNG & DACH
FASSADENDÄMMUNG & DACH
Es ist nicht die gesamte Garage betroffen und es wird nur schrittweise gedämmt. So kann es zu kurzzeitigen Einschränkungen und Teilsperren von ca. 1-2 Wochen kommen. Die genauen Termine und Zeiträume werden rechtzeitig bekanntgegeben.
Der Ab- und Neubau des Daches erfolgt in Etappen. Zwischenzeitlich werden die geöffneten Dachflächen zB mit Dachplanen gegen Nässe geschützt. Ein genauerer Zeitplan wird gemeinsam mit den ausführenden Firmen erstellt.
MEINE WOHNUNG
Die vorgesehenen Arbeiten innerhalb der Wohnungen beschränken sich auf den Tausch der Fenster- und Türelemente sowie die Installation der Deckenpaneele für die Temperierung im Sommer. Die Arbeiten sind in der Regel in einem, maximal zwei Tagen erledigt,
wobei der Fenstertausch und die Montage der Paneele an zwei getrennten Terminen erfolgen wird.
Diese werden laut derzeitigem Planstand in zwei Räumen ausgeführt (vorrangig einmal im Schlafzimmer und einmal im Wohnzimmer) und nur im Bereich der Fenster, da ein direkter Anschluss zum bestehenden Heizkörper hergestellt werden muss. Nach derzeitigem Stand werden diese Aufputz ausgeführt, ansonsten wäre der Eingriff zu invasiv für Sie als Mieter/in. Ausgeführt werden diese in einer Stärke von 4-6cm.
Ja, die Größe orientiert sich im Wesentlichen an den Raumgrößen.
Die Paneele werden nach der Montage von der Montagefirma beschichtet. Falls zusätzliche Malerarbeiten erforderlich werden, sind diese im Sanierungsumfang enthalten. Die Malerarbeiten werden bei Erfordernis über den Generalunternehmer bereitgestellt.
Die Temperierung kann bei Bedarf abgestellt werden, geregelt über den Heizkörper.
Es ist nicht vorgesehen, dass dies getrennt geregelt wird. Die Paneele sind als eine Vergrößerung der Heizfläche des bestehenden Heizkörpers zu verstehen.
Die Paneele können grundsätzlich auch schräg montiert werden.
Falls die Anwesenheit bei einzelnen Arbeiten notwendig ist (z.B. Fenstertausch), wird von der
immo 360 bzw. den ausführenden Firmen termingerecht über die erforderliche Anwesenheit informiert. Die Information erfolgt über Aushänge in den Stiegenhäusern, Postwurfsendung oder direkten Kontakt. Die Termine können fallweise und anlassbezogen auch direkt mit den ausführenden Firmen vereinbart werden.
Der Verbrauch wird laut derzeitigem Stand wie bisher abgerechnet. Sollte es zu Änderungen kommen, werden Sie schnellsmöglichst darüber informiert.
Sofern die Zäune aufgrund der Baumaßnahmen entfernt werden müssen (z.B. wegen Gerüstaufbau), werden diese nach Fertigstellung der Arbeiten wieder montiert oder erneuert. Sollten Beschädigungen an Ihrem Garten auftreten, werden diese nach Fertigstellung der Arbeiten wieder beseitigt.
Im Zuge der Sanierung werden alle Loggien und Terrassen (ausgenommen Erdgeschoß) inkl. Bodenbelag und Geländer, die Trennwände und die Pergola („Balken“) erneuert. Auf den Loggien und Terrassen im EG erfolgen nur Arbeiten, welche für die Fassadensanierung erforderlich sind.
Es werden nur die Stiegenhauseingangstüren erneuert, die Wohnungstüren bleiben erhalten.
FENSTER & BALKONE
Grundsätzlich werden alle Fenster und Balkontüren getauscht, erst kürzlich getauschte Fenster können beibehalten werden. Sämtliche Informationen zum Fenstertausch werden von der ausführenden Firma rechtzeitig in den Stiegenhäusern ausgehängt. Persönliche Termine für den Fenstertausch können direkt mit der ausführenden Firma vereinbart werden.
Die Größe der Fensteröffnung wird sich nicht verändern, die Glasfläche geringfügig auf Grund der stärkeren Fensterprofile. Die Fensterteilung wird großteils beibehalten. Bei den Fenstern zu den nordseitigen Laubengängen werden aus brandschutz-rechtlichen Gründen die Teilungen erforderlichenfalls geändert.
Es wird eine einheitliche Teilung der neuen Fenster angestrebt, diese orientiert sich an die Fenster im Bestand. Es kann jedoch zu Abweichungen und Teilungen kommen, z.B. Fenster am Laubengang aufgrund Brandschutzauflagen. Details dazu werden noch geklärt.
Die neuen Fenster im Erdgeschoß werden mit erhöhtem Einbruchschutz (Verglasung und Beschläge „RC2“) ausgeführt.
Der bestehende Boden-Aufbau wird abgebrochen und durch einen neuen Warmdachaufbau mit einer 8 cm starken PU-Dämmung ersetzt. Als Bodenbelag werden Betonplatten im Kiesbett verlegt.
Die Terrassen im Dachgeschoss werden laut Planung komplett überdacht, als Deckung dienen semitransparente Photovoltaikmodule, diese sind bedingt lichtdurchlässig. Ein Beispielbild können Sie aus der Präsentation vom Infocafé entnehmen.
Der bestehende Boden-Aufbau wird abgebrochen und durch einen neuen Aufbau mit XPS-Dämmplatten und Betonplatten im Kiesbett ersetzt, um Wärmeverluste zu minimieren (sogenannte Wärmebrückendämmung). Loggien, unter denen sich Wohnungen befinden, werden wie die Terrassen und die Laubengänge ausgeführt.
Die vorhandenen Rollläden werden nach der Sanierung aufgrund der neuen Fenster und der neuen Fassade höchstwahrscheinlich nicht mehr passen, zudem gibt es für wiedermontierte Rollläden keine Gewährleistung. Eine Erneuerung ist daher ohnehin weitgehend erforderlich.
Im Zuge des Fenstertausches werden die Innenfensterbänke getauscht. Die Außensohlbänke werden danach im Zuge der Fassadendämmung erneuert.
Die Sanierung der Loggien erfolgt im Zuge der Fassadenarbeiten und wird ausschließlich von außen, d.h. über das Gerüst, durchgeführt. Während dieser Arbeiten gilt eine Sperre der Loggien, die zeitlich noch schwer einschätzbar ist. Wir versuchen die Sperre so kurz wie möglich zu halten.
Die alten Geländer werden abgetragen und ein neues Geländer montiert, ausgeführt mit Stäben oder Glas, das wird noch geklärt (Balkone und Loggien). Die massiven Brüstungen bleiben wie im Bestand bestehen.
KOSTEN & BARRIERE-FREIHEIT
Nein, die Mieten werden aufgrund der Sanierung nicht erhöht. Die Finanzierung der Sanierung ist durch Rücklagen, Förderungen und Eigenmittel des ÖSW gedeckt. Zudem sind durch die thermische Sanierung und die Umstellung des Heizsystems Einsparungen bei den Energiekosten zu erwarten.
Da Baulärm im Wege von Sanierungen als ortsübliche und notwendige Begleiterscheinung im geschlossenen Baugebiet gesehen wird, besteht, unter Hinweis auf die Judikatur der Oberstgerichte (5 Ob 57/13p), kein Anspruch auf Mietzinsminderung.
Eine barrierefreie Gestaltung ist gerade im Laubengang- und Stiegenhausbereich technisch schwer umsetzbar, da meist kein ausreichender Platz für Rampen vorhanden ist.
Die Ausführung mit einem Selbstschließer ist möglich und teilweise sogar erforderlich (Brandschutz)