RUGINNOVATION

Wichtige Infos für Block 2

 

Mietergärten und Terrassen im EG Block 2 

Wir ersuchen Sie bis Mo, 09.06.2025 die Gärten und Terrassen im Erdgeschoss entlang der Hausfassaden in einem Abstand von mindestens 1,5 Meter zur Fassade von Gegenständen (Mobiliar, Gerätehütten, Pflanzentrögen usw.) freizuhalten, sowie an der Fassade montierte Gegenstände* zu entfernen, damit das Fassadengerüst aufgestellt und die Fassadenarbeiten durchgeführt werden können.

*Ausnahme: Markisen müssen nicht demontiert werden. Markisen werden von der ausführenden Firma demontiert und wieder angebracht.

Betroffene Wohnungen:

  • Stiege 3: 3/1, 3/2
  • Stiege 4: 4/1, 4/2

 

Loggien und Terrassen (DG) Block 2

Alle Loggien und die Dachgeschoß-Terrassen sind bis Mo, 23.06.2025 weitestgehend freizuhalten, sowie an den Wänden montierte Gegenstände* zu entfernen, damit die Arbeiten an den Fassaden und an den Böden durchgeführt werden können.

*Ausnahme: Markisen (siehe oben).

Betroffene Wohnungen:

  • Stiege 3: 3/17, 3/18, 3/19, 3/20, 3/32, 3/33, 3/34, 3/35, 3/36
  • Stiege 4: 4/15, 4/16, 4/17, 4/18, 4/31, 4/32, 4/33, 4/34

 

Weitere Hinweise

  • Loggien- und Terrassentüren (DG): Sobald die Geländer abgebaut werden, werden die Türen aus Sicherheitsgründen von außen provisorisch versperrt. Das Kippen der Türen bleibt weiterhin zu Lüftungszwecken möglich.
  • Fenster: Wir ersuchen Sie ab dem 10.06.2025 an Werktagen tagsüber bzw. immer bevor sie die Wohnung verlassen, die Fenster geschlossen zu halten, um Beschädigungen im Wohnungsinneren zu vermeiden.